Termine
- 13.09.2010–14.09.2010
SJ aktuell - 08.10.2010–10.10.2010
Kids-Weekend II (Fitness)
- Der Belegungsvertrag zwischen dem Leistungsnehmer
(Gast/Besteller/Veranstalter) und der Bildungsstätte ist rechtsgültig vereinbart,
sobald das Zimmer oder der Funktionsraum von der Bildungsstätte schriftlich
zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist. Der Abschluß des Belegungsvertrages verpflichtet
die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.
- Die Übernachtungspreise und sonstige Leistungspreise richten sich nach
der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste/ bzw.
nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in
Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. Änderungen der Mehrwertsteuer
gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Gunsten oder zu
Lasten des Leistungsnehmers. Da der Aufenthalt des Gastes kurtaxenpflichtig
ist, ist diese Abgabe entsprechend der kommunalen Vorschriften vor Ort vom
Gast mit der Rechnung zu entrichten. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 4 Monate, so behält sich die
Bildunggstätte das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung
vorzunehmen.
- Sind keine anderen Vereinbarungen bezüglich der Zahlung von Leistungen
getroffen worden, ist bei Anreise die vertraglich vereinbarte Rechnungssumme
bar oder per EC-Karte zu zahlen. Es ist auch möglich, die Summe bis 10 Tage vor Anreise auf
das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Die
Zahlung muß dann spätestens 3 Tage vor Anreise auf dem in der
Reservierungsbestätigung angegebenen Konto eingegangen sein. Andere
Zahlungsvereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die
Bildungsstätte gültig.
- Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 17 Uhr und am
Abreisetag bis 9.30 Uhr zur Verfügung, sofern nicht eine andere Ankunfts- und
Abreisezeit vereinbart wurde. Reservierte Funktionsräume stehen dem
Leistungsnehmer nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine
Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der
vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Bildungsstätte. Der
Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter
Zimmer oder Funktionsräume. Sollten bestellte Räume, aus welchen Gründen
auch immer, nicht verfügbar sein, so ist die Bildungsstätte verpflichtet, für
einen gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Hauses, soweit dies
zumutbar ist, Sorge zu tragen.
- Der Leistungsnehmer kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) von
reservierten Zimmern oder Funktionsräumen sowie Arrangements nur
schriftlich vornehmen. Die Bildungsstätte kann, sofern keine anderslautenden
Individualvereinbarungen getroffen wurden, seinen Erfüllungsanspruch sowohl
in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung ersparter
Aufwendungen pauschaliert geltend machen:
Kostenfrei bei Storno bis zum
30. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Einzelbuchungen und Gruppen bis 9 Personen
42. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 10 -39 Personen
56. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 40 bis 79 Personen
84. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen ab 80 Personen
50 % der Übernachtungskosten bei Storno ab dem
29. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Einzelbuchungen und Gruppen bis 9 Personen
41. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 10 -39 Personen
55. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 40 bis 79 Personen
83. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen ab 80 Personen
70 % der Übernachtungskosten bei Storno ab dem
14. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Einzelbuchungen und Gruppen bis 9 Personen
35. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 10 -39 Personen
42. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 40 bis 79 Personen
70. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen ab 80 Personen
80 % der Übernachtungskosten bei Storno ab dem
7. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Einzelbuchungen und Gruppen bis 9 Personen
28. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 10 -39 Personen
35. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 40 bis 79 Personen
63. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen ab 80 Personen
100% der Übernachtungskosten am Tag der Anreise.
Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen gewähren wir Ihnen als Sonderkondition kostenfrei eine Ausfallquote von max. 10%. Bei gebundenen Arrangements werden die tatsächlich entstehenden Kosten in voller Höhe an den Besteller/Veranstalter weitergeleitet.
- Ist der Besteller nicht zugleich Veranstalter, so haften beide als
Gesamtschuldner. Weist der Besteller seine Vertretungsmacht nicht
ordnungsgemäß nach und verweigert der Veranstalter seine Genehmigung,
haftet der Besteller gemäß gesetzlicher Vorschriften auf Erfüllung oder
Schadensersatz.
- Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer
Reiserücktrittsversicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen diese bei der
„Hanse-Merkur“ für Gruppenreisen (1,9% des vereinbarten Reisepreises).
- Bei Sonderveranstaltungen mit Anzahlung, wie Silvester, Ferienfreizeiten
u.ä. wird abweichend bei Rücktritten eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
- Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen,
Vorträgen muß eine Änderung der Teilnehmerzahl spätestens 3 Tage vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten ist die zuvor
vereinbarte Teilnehmerzahl für die Abrechnung verbindlich. Kommen mehr
Teilnehmer, wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. Bei
Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum oder über 23
Uhr hinausgehen, kann die Bildungsstätte zusätzliche Aufwendungen,
insbesondere für das Personal, berechnen.
- Der Veranstalter/Besteller haftet der Bildungsstätte für die Bezahlung
etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen,
Getränke und sonstiger Leistungen. Für eine Veranstaltung notwendige
behördliche Erlaubnisse hat sich der Leistungsnehmer rechtzeitig auf eigene
Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen
Verpflichtungen, insbesondere die unmittelbare Zahlung von Abgaben,
Vergnügungssteuer, GEMA-Gebühr usw. an den jeweiligen Gläubiger.
- Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne
Zustimmung der Bildungsstätte nicht gestattet. Für Beschädigungen der
Einrichtungen oder des Inventars der Bildungsstätte, die bei Auf- oder Abbau
oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der
Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis. Sämtliches
Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
- Für zurückgelassene Sachen übernimmt die Bildungsstätte keine Haftung.
Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder
Exponaten durch Dritte wird keine Haftung übernommen. Das Hotel haftet für
Schäden an eingebrachten Gegenständen oder Exponaten nur bei
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden der Bildungsstätte oder
seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist -abgesehen von § 701 ff BGB -
betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises bzw. auf die
gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträge beschränkt. Die Verjährungsfrist
für alle Ansprüche des Leistungsnehmers/Geschädigten beträgt 6 Monate ab
Beendigung des Vertrages. Soweit dem Gast ein Kfz.-Stellplatz zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht
keine Überwachungspflicht der Bildungsstätte; eine Haftung entfällt.
- Störungen an zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden,
soweit möglich, sofort beseitigt. Eine diesbezügliche Zurückbehaltung oder
Minimierung von Zahlungen ist unzulässig.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Das
Mitbringen von Tieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der
Bildungsstätte.
- Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern sowie Druck- und
Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
- Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Individuelle Änderungen
und Ergänzungen sind durch ausdrückliche Vereinbarung zulässig, bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Schriftform.
- Alle Besichtigungsfahrten und Ausflüge sind Vorschläge, die individuell
durchgeführt werden und versicherungstechnisch nicht abgesichert sind.
- Erfüllungsort ist Schierke. Gerichtsstand ist Wernigerode.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Buchungsvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nahekommende gesetzliche Regelung.

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