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  1. Der Belegungsvertrag zwischen dem Leistungsnehmer (Gast/Besteller/Veranstalter) und der Bildungsstätte ist rechtsgültig vereinbart, sobald das Zimmer oder der Funktionsraum von der Bildungsstätte schriftlich zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluß des Belegungsvertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.

  2. Die Übernachtungspreise und sonstige Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste/ bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Da der Aufenthalt des Gastes kurtaxenpflichtig ist, ist diese Abgabe entsprechend der kommunalen Vorschriften vor Ort vom Gast mit der Rechnung zu entrichten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 4 Monate, so behält sich die Bildunggstätte das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

  3. Sind keine anderen Vereinbarungen bezüglich der Zahlung von Leistungen getroffen worden, ist bei Anreise die vertraglich vereinbarte Rechnungssumme bar oder per EC-Karte zu zahlen. Es ist auch möglich, die Summe bis 10 Tage vor Anreise auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung muß dann spätestens 3 Tage vor Anreise auf dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Konto eingegangen sein. Andere Zahlungsvereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Bildungsstätte gültig.

  4. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 17 Uhr und am Abreisetag bis 9.30 Uhr zur Verfügung, sofern nicht eine andere Ankunfts- und Abreisezeit vereinbart wurde. Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Bildungsstätte. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Funktionsräume. Sollten bestellte Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist die Bildungsstätte verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.

  5. Der Leistungsnehmer kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) von reservierten Zimmern oder Funktionsräumen sowie Arrangements nur schriftlich vornehmen. Die Bildungsstätte kann, sofern keine anderslautenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, seinen Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschaliert geltend machen:

    Kostenfrei bei Storno bis zum

    30. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Einzelbuchungen und Gruppen bis 9 Personen
    42. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 10 -39 Personen
    56. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 40 bis 79 Personen
    84. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen ab 80 Personen
    50 % der Übernachtungskosten bei Storno ab dem
    29. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Einzelbuchungen und Gruppen bis 9 Personen
    41. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 10 -39 Personen
    55. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 40 bis 79 Personen
    83. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen ab 80 Personen
    70 % der Übernachtungskosten bei Storno ab dem
    14. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Einzelbuchungen und Gruppen bis 9 Personen
    35. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 10 -39 Personen
    42. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 40 bis 79 Personen
    70. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen ab 80 Personen
    80 % der Übernachtungskosten bei Storno ab dem
    7. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Einzelbuchungen und Gruppen bis 9 Personen
    28. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 10 -39 Personen
    35. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen von 40 bis 79 Personen
    63. Tag vor vereinbartem Anreisetag für Gruppen ab 80 Personen
    100% der Übernachtungskosten am Tag der Anreise.

    Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen gewähren wir Ihnen als Sonderkondition kostenfrei eine Ausfallquote von max. 10%. Bei gebundenen Arrangements werden die tatsächlich entstehenden Kosten in voller Höhe an den Besteller/Veranstalter weitergeleitet.

  6. Ist der Besteller nicht zugleich Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Weist der Besteller seine Vertretungsmacht nicht ordnungsgemäß nach und verweigert der Veranstalter seine Genehmigung, haftet der Besteller gemäß gesetzlicher Vorschriften auf Erfüllung oder Schadensersatz.

  7. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen diese bei der „Hanse-Merkur“ für Gruppenreisen (1,9% des vereinbarten Reisepreises).

  8. Bei Sonderveranstaltungen mit Anzahlung, wie Silvester, Ferienfreizeiten u.ä. wird abweichend bei Rücktritten eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

  9. Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen muß eine Änderung der Teilnehmerzahl spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten ist die zuvor vereinbarte Teilnehmerzahl für die Abrechnung verbindlich. Kommen mehr Teilnehmer, wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum oder über 23 Uhr hinausgehen, kann die Bildungsstätte zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für das Personal, berechnen.

  10. Der Veranstalter/Besteller haftet der Bildungsstätte für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Leistungsnehmer rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die unmittelbare Zahlung von Abgaben, Vergnügungssteuer, GEMA-Gebühr usw. an den jeweiligen Gläubiger.

  11. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der Bildungsstätte nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars der Bildungsstätte, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

  12. Für zurückgelassene Sachen übernimmt die Bildungsstätte keine Haftung. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten durch Dritte wird keine Haftung übernommen. Das Hotel haftet für Schäden an eingebrachten Gegenständen oder Exponaten nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden der Bildungsstätte oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist -abgesehen von § 701 ff BGB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises bzw. auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträge beschränkt. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Leistungsnehmers/Geschädigten beträgt 6 Monate ab Beendigung des Vertrages. Soweit dem Gast ein Kfz.-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Bildungsstätte; eine Haftung entfällt.

  13. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine diesbezügliche Zurückbehaltung oder Minimierung von Zahlungen ist unzulässig.

  14. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Das Mitbringen von Tieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Bildungsstätte.

  15. Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

  16. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Individuelle Änderungen und Ergänzungen sind durch ausdrückliche Vereinbarung zulässig, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Schriftform.

  17. Alle Besichtigungsfahrten und Ausflüge sind Vorschläge, die individuell durchgeführt werden und versicherungstechnisch nicht abgesichert sind.

  18. Erfüllungsort ist Schierke. Gerichtsstand ist Wernigerode.

  19. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Buchungsvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nahekommende gesetzliche Regelung.