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Schierker Baude

Bildungsstätte der Sportjugend Sachsen-Anhalt
im Nationalpark Harz, am Fuße des Brockens

Telefon: 039455 / 8630
E-Mail: rezeption@schierkerbaude.de
Zum Haus Preise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeiner Geltungsbereich
    1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, Seminar- und Konferenzräumen sowie alle für den Gast, Besteller oder Veranstalter (im Folgenden der Kunde genannt) erbrachten weiteren Leistungen der Bildungsstätte.
    2. Mit Unterschrift unter den Belegungsvertrag, spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen und Lieferungen bzw. Nutzung der Zimmer und/oder Räume gelten unsere AGB als angenommen.
  2. Vertragsabschluss und -partner
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Kunden durch die Bildungsstätte zustande. Die Bildungsstätte bestätigt den Buchungsvertrag schriftlich.
    2. Falls aus Zeitgründen eine schriftliche Bestätigung nicht mehr möglich ist, kommt der Vertrag mit Bereitstellung des Zimmers zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.
    3. Vertragspartner sind die Bildungsstätte und der Kunde.
  3. Leistungen, Preise, Zahlungen
    1. Die Bildungsstätte ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, für die von Ihm in Anspruch genommenen Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise der Bildungsstätte zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Bildungsstätte an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
    3. Die Übernachtungspreise und sonstigen Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste, bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen.
    4. Die Preise können von der Bildungsstätte ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Leistungen der Bildungsstätte wünscht und die Bildungsstätte dem zustimmt.
    5. Sofern sich Veränderungen in der Gruppenaufteilung (männlich/weiblich) ergeben, so ist uns dies sofort schriftlich mitzuteilen.
    6. Eine Änderung der Teilnehmerzahl nach oben bedarf der Zustimmung der Bildungsstätte. Es wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
    7. Wird die vereinbarte Teilnehmerzahl unterschritten, stellt die Bildungsstätte die vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang in Rechnung .
    8. Bei Gruppenbuchungen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Bildungsstätte bietet ihren Kunden die Möglichkeit zum Abschluss einer solchen Versicherung an.
    9. Rechnungen der Bildungsstätte ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
    10. Der Kunde erhält eine Gesamtrechnung. Einzelabrechnungen sind nur in Ausnahmen möglich und bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Die Bildungsstätte erhebt für diese Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr pro gestellte Rechnung. Übernachtungskunden erhalten spätestens am Abreisetag die Schlussrechnung. Der Kunde hat kein Recht auf postalische Zustellung der Rechnung.
    11. Das Mitbringen von Tieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Bildungsstätte.
    12. Da jeder Kunde, der in der Bildungsstätte übernachtet, zur Entrichtung der Kurtaxe lt. Satzung verpflichtet ist, ist diese Abgabe entsprechend der kommunalen Vorschriften zu entrichten.
    13. Bei Zusendung des Buchungsvertrages erhält der Kunde eine Kostenaufstellung über die gebuchten Leistungen. Mit Abschluss des Vertrages werden 10% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor der Anreise vorzunehmen.
    14. Leistungen die zusätzlich in Anspruch genommen werden, werden vor Ort durch eine separate Rechnungslegung bar oder per EC-Kartenzahlung beglichen.
    15. Andere Zahlungsvereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Bildungsstätte gültig.
  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen)
    1. Der Kunde kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) nur schriftlich vornehmen.
    2. Bei Rücktritt des Kunden von dem mit der Bildungsstätte geschlossenen Vertrag verlangt die Bildungsstätte Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen. Die Bildungsstätte pauschaliert den Ersatzanspruch im Verhältnis zum Reisepreis nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts:
      1. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Gast bis zu 3 Monate vor Anreisedatum werden 10 % des Reisepreises berechnet.
      2. Bei späterem Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Reisepreises in Rechnung gestellt.
      3. Bei kurzfristigerer Kündigung stellt die Bildungsstätte die vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang in Rechnung.
    3. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Bildungsstätte oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  5. Rücktritt der Bildungsstätte
    1. Die Bildungsstätte ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
      1. höhere Gewalt oder andere von der Bildungsstätte nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
      2. die Bildungsstätte begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Bildungsstätte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- beziehungsweise Organisationsbereich der Bildungsstätte zuzuordnen ist.
    2. Die Bildungsstätte ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten:
      1. Wenn der Kunde offensichtlich alkoholisiert ist oder unter sonstigem Drogeneinflusssteht.
      2. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung.
    3. Die Bildungsstätte hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    4. Bei berechtigtem Rücktritt der Bildungsstätte entsteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.
  6. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Gästezimmer und Tagungsräume
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Gästezimmer und Tagungsräume.
    2. Gebuchte Gästezimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise ist am vereinbarten Tag bis 22 Uhr möglich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Bildungsstätte.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Gästezimmer der Bildungsstätte spätestens um 9:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
    4. Die Seminarräume und die vereinbarten weiteren Leistungen wie Materialien und technische Geräte werden durch die Bildungsstätte termingerecht bereitgestellt. Die Bedienung der Materialien und Geräte erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Der Kunde erhält bei seinem Eintreffen die Schlüssel für die bereitgestellten Räume und gibt diese nach Abschluss seiner Veranstaltung wieder zurück. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Bildungsstätte.
    5. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die ihm überlassenen Seminarräume abgeschlossen sind, wenn sie von ihm und seiner Gruppe nicht genutzt werden.
    6. Der Kunde beachtet die Hausordnung.
    7. Die Bildungsstätte hält eine begrenzte Zahl von kostenfreien Parkplätzen bereit. Ein Anspruch des Kunden auf einen Parkplatz oder die Reservierung von Stellplätzen besteht nicht.
  7. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
    1. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe von technischen Einrichtungen und Geräten, die ihm von der Bildungsstätte zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
    2. Soweit die Bildungsstätte für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Er stellt die Bildungsstätte von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
    3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Bildungsstätte bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Bildungsstätte gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Bildungsstätte diese nicht zu vertreten hat.
    4. Der Kunde ist mit Zustimmung der Bildungsstätte berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Bildungsstätte eine Anschlussgebühr verlangen.
    5. Störungen an von der Bildungsstätte zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Bildungsstätte Störungen nicht zu vertreten hat.
  8. Ergänzende Regelungen für Veranstaltungen
    1. Bei Ankunft ist für Statistikzwecke eine Teilnehmerliste mit Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum und Wohnort abzugeben.
    2. Nachfolgende Vereinbarungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Bildungsstätte zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen etc. (im Folgenden Veranstaltungen genannt).
    3. Bei Veranstaltungen muss eine Änderung der Teilnehmerzahl spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten ist die zuvor vereinbarte Teilnehmerzahl für die Abrechnung verbindlich. Kommen mehr Teilnehmer, wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum oder über 23 Uhr hinausgehen, kann die Bildungsstätte zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für das Personal, berechnen.
    4. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bildungsstätte. In diesem Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
    5. Der Kunde haftet der Bildungsstätte für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Leistungsnehmer rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die unmittelbare Zahlung von Abgaben, Vergnügungssteuer, GEMA-Gebühr usw. an den jeweiligen Gläubiger.
    6. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der Bildungsstätte nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars der Bildungsstätte, die bei Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
  9. Haftung der Bildungsstätte
    1. Die Bildungsstätte haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bildungsstätte zurückzuführen sind.
    2. Für eingebrachte Sachen im Gästezimmer sowie in den Tagungsräumen haftet die Bildungsstätte nicht.
    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz der Bildungsstätte zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Bildungsstätte abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet die Bildungsstätte nicht.
  10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
    1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Bildungsstätte. Die Bildungsstätte übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung.
  11. Haftung des Veranstalters für Schäden
    1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, bzw. -besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
    2. Reinigungskosten bei stark verschmutzten Zimmern, für Gasträume, Seminarräume und alle übrigen Räumlichkeiten inkl. Außenbereich werden zusätzlich erhoben und sind direkt vor Ort zu zahlen.
  12. Datenschutz
    1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung und durch Teilnehmerlisten erhoben und elektronisch verarbeitet werden, nutzt die Bildungsstätte ausschließlich zur Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
    2. Für die Bewerbung ihrer eigenen Veranstaltungen und Angebote verwendet die Bildungsstätte ausschließlich Anschriften von Personen, die dazu ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt haben.
  13. Schlussbestimmungen
    1. Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
    2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    3. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen, Individuelle Änderungen und Ergänzungen sind durch ausdrückliche Vereinbarung zulässig, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch generell der Schriftform.
    4. Alle Besichtigungsfahrten und Ausflüge sind Vorschläge, die Individuell durchgeführt werden und versicherungstechnisch nicht abgesichert sind.
    5. Erfüllungsort ist Schierke, Gerichtsstand ist Wernigerode.
    6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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